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Praxisabgabe und Übernahme

Nachfolge erfolgreich sichern

M 53 Kapitel
Praxisabgabe und Übernahme

Jeder Arzt wird seine Praxis früher oder später freiwillig oder unfreiwillig abgeben. Daher sollte jeder Arzt seinen Ausstieg im Rahmen seiner Möglichkeiten planen und vorbereiten. Die erfolgreiche Planung und Vorbereitung setzt voraus, dass die Praxis in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht überprüft und ggf. optimiert wird.

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Praxisabgabe und Übernahme

Jeder Arzt wird seine Praxis früher oder später freiwillig oder unfreiwillig abgeben. Daher sollte jeder Arzt seinen Ausstieg im Rahmen seiner Möglichkeiten planen und vorbereiten. Die erfolgreiche Planung und Vorbereitung setzt voraus, dass die Praxis in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht überprüft und ggf. optimiert wird.

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1.1  Motivation der Praxisabgabe

Die Abgabe der eigenen Praxis ist für jeden Arzt mit erheblichen Konsequenzen verbunden. Sie ist eine Lebensentscheidung. Eine optimale Praxisabgabe und die Erzielung eines bestmöglichen Kaufpreises kann erreicht werden, wenn die Praxisabgabe längerfristig geplant wird und Maßnahmen ergriffen werden, um die Praxis in einem möglichst guten Licht zu präsentieren. Häufig setzt sich ein abgebender Arzt mit der Übertragung seiner Praxis auf einen Nachfolger im Detail erst auseinander, wenn diese unmittelbar bevorsteht.

Die Abgabe einer Arztpraxis sollte mit einem Vorlauf von ca. fünf Jahren geplant und vorbereitet werden. Die latente Bereitschaft, die Praxis irgendwann abzugeben, reicht nicht aus. Oft bleibt auch völlig unberücksichtigt, dass eine Praxisabgabe aufgrund privater Gründe wie z. B. Krankheit oder Tod jederzeit unvorhergesehen eintreten kann und die ungeplante Praxisabgabe für den Arzt und seine Angehörigen neben der emotionalen Belastung auch erhebliche wirtschaftliche Folgen hat. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, dass sich jeder Arzt mit grundsätzlichen Erwägungen zur Planung bzw. zur Abgabe seiner Praxis im Vorfeld auseinandersetzt und diese so gut wie möglich plant und vorbereitet. Hierbei sind eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen und insbesondere muss sich der abgebende Arzt bewusst machen, dass der von ihm erzielte oder gewünschte Praxiserlös eine Säule in seiner Altersvorsorge darstellen kann. In der Vergangenheit wurde der Erlös häufig als Bestandteil der Altersvorsorge eingeplant. Neuerdings gibt es in ländlichen Regionen, aber auch in den Städten, bei einigen Fachgruppen, und in wenig attraktiven Stadtteilen erhebliche Schwierigkeiten, einen Nachfolger zu finden. Auch deshalb empfiehlt es sich, die Praxisabgabe frühzeitig zu planen und dabei auf die finanzielle Absicherung im Alter zu schauen. Unter Umständen muss noch ein oder zwei Jahre länger gearbeitet werden, um die Altersversorgung sicher zu stellen.

Bei der Planung der Abgabe ist zu berücksichtigen, dass die Motivation des abgebenden Arztes und die Motivation des übernehmenden Arztes sehr unterschiedlich ist. Der abgebende Arzt ist regelmäßig der Auffassung, dass er für das von ihm geschaffene Lebenswerk einen adäquat hohen Preis verlangen kann und seine Praxis natürlich in seinem Sinne fortgesetzt werden sollte. Demgegenüber will der übernehmende Arzt einen möglichst niedrigen Preis für die Praxis zahlen und regelmäßig mit der Praxisübernahme seinem Wunsch folgen, sich in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht selbst zu verwirklichen.

In der Regel haben sowohl der Abgeber, wie auch der Übernehmer wenig Erfahrung mit Praxisverkäufen. Es empfiehlt sich daher, in diesen Dingen erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen.

Nunmehr kommt hinzu, dass die Praxisabgabe immer schwieriger wird. In ländlichen Regionen haben abgebende Ärzte erhebliche Schwierigkeiten, geeignete Nachfolger zu finden. Liegt die Praxis hingegen in einer Großstadt oder in einem Ballungsgebiet, kann die Praxisübergabe aufgrund einer Überversorgung wegen des drohenden Aufkaufs der Praxis durch die Kassenärztliche Vereinigung schwierig oder unmöglich sein. In ersteren Fällen sollte langfristig ein Nachfolger gesucht werden. Droht hingegen der Aufkauf der Praxis durch die Kassenärztliche Vereinigung, oder bei nur geringer Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der Einzug des Vertragsarztsitzes, müssen rechtzeitig vor der Praxisübergabe Maßnahmen zur Sicherung des Praxiswertes ergriffen werden.

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