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Update Gutachten BW- Apothekenversorgung

Unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der Apotheke im Rahmen der Pandemie

M 53 Kapitel
Update Gutachten BW- Apothekenversorgung

Apotheken haben während der Pandemie wichtige Aufgaben übernommen, stehen aber nun vor wirtschaftlichen Herausforderungen und rechtlichen Unsicherheiten. Ihr positives Image bleibt, doch Nachwuchssorgen und Lieferengpässe bedrohen die Zukunft. Die Digitalisierung schreitet voran, aber langsam und mit Hindernissen.

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Update Gutachten BW- Apothekenversorgung

Apotheken haben während der Pandemie wichtige Aufgaben übernommen, stehen aber nun vor wirtschaftlichen Herausforderungen und rechtlichen Unsicherheiten. Ihr positives Image bleibt, doch Nachwuchssorgen und Lieferengpässe bedrohen die Zukunft. Die Digitalisierung schreitet voran, aber langsam und mit Hindernissen.

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4.1  Zusätzliche Aufgaben und Herausforderungen

Zusätzliche Aufgaben:

Im Rahmen der Pandemiebekämpfung haben Apotheken von Beginn an (seit Februar 2020) viele und zusätzliche Aufgaben zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung übernommen, wenn auch nicht alle Apotheken in gleichem Ausmaß (s.u.). Folgende Auflistung macht zeigt - nahezu als Chronologie der Geschehnisse - wie zentral die Rolle der Apotheken während der Pandemie war:

  • Herstellung von Desinfektionsmittel, das anderweitig nicht bzw. kaum verfügbar war (5,1 Mio. Liter zwischen März und Mai 2020)1

  • Kontaktarme (Be-)Lieferung von Arzneien etc. an Kunden und Patienten (Botendienste)2 - seit April 2020 werden die Botendienste auch vergütet, zunächst mit 5 € und seit Oktober 2020 mit 2,50 € je Botendienst

  • Ausgabe der vom Bundesgesundheitsministerium veranlassten 440 Mio. FFP2-Schutzmasken an ca. 30 Mio. Menschen zwischen Dez. 2020 und April 20213

  • Apotheken versorgen Arztpraxen, die seit April 2021 gegen Covid-19 impfen,4 mit den entsprechenden Vaccinen; später folgte die Belieferung von Betriebsärzten sowie seit Oktober 2021 jene von mobilen Impfteams (aufgrund der Schließung der meisten Impfzentren). Die Vergütung variiert dabei in Abhängigkeit von der zu beliefernden Zielgruppe sowie der Menge5

  • Apotheken fungieren als Testcenter, indem sie Schnell- und / oder PCR-Tests durchführen

  • Apotheken stellen seit Sommer 2021 Impf- bzw. Genesenenzertifikate aus

  • Seit 2022 dürfen Apotheken selbst die (Auffrischungs-)Impfungen gegen Corona durchführen

Zusätzliche Kosten / Herausforderungen:

Die zusätzlichen Tätigkeiten waren und sind mit gestiegener Arbeitsbelastung und mehr Stress des Apothekenteams sowie entsprechender gestiegener Bürokratie (u.a. änderten sich Abrechnungs-, Vergütungsregelungen stetig) verbunden

Apotheken mussten massive Kunden- und Umsatzschwankungen managen (den massiven Hamsterkäufen im März 2020, als gleichzeitig Desinfektionsmittel und kaum lieferbare Wirkstoffe / Arzneien beschafft werden mussten, folgten starke Umsatzeinbußen im April 2020 als Folge des Lockdowns)

Es galt Pandemiepläne und Hygienekonzepte zum Schutz der Patienten sowie der eigenen Mitarbeiter zu erstellen sowie umzusetzen (z.B. Einführung eines Mehrschichtbetriebs, Dokumentationspflichten, Gefährdungsbeurteilung, Schutzkleidung) etc.

Darüber hinaus waren erforderliche Umbauten mit Kosten verbunden z.B. für Wetterschutz vor dem Eingang für Wartende, Plexiglasscheiben, Abtrennungen, mobile Kassensysteme, Zelte, Lüftungsfilter usw.

Positiv ist zu vermerken, dass der Gesetzgeber (temporäre) bürokratiereduzierende Abgabe- und Austauschregelungen ermöglicht/e.6

Fußnoten
1)
Quelle: ABDA DIE APOTHEKE - ZAHLEN, DATEN, FAKTEN 2022
2)
3)
Ab Dezember 2020 konnten zunächst Risikopatienten gegen eine Zuzahlung von 2€ Schutzmasken erhalten (bis zu 15 Stück), im Februar 2021 kamen weitere 50 Mio. kostenlose FFP-2 Masken für Bezieher von Arbeitslosengeld II hinzu. Apotheken erhielten zunächst 6 € je Schutzmaske, im Februar 2021 wurde der Betrag auf 3,90 € gesenkt
4)
Der Beginn der Impfkampagne fällt auf Ende Dezember 2020, zunächst waren jedoch nur Impfungen in den Impfzentren möglich.
5)
Nivellierte Regelungen gelten ab Okt. 2021 mit Staffelpreisen für die Belieferung von Krankenhäusern, Betriebsärzten, Impfteams sowie sonstige Einrichtungen. Ein mengenunabhängiges Honorar in Höhe von 7,58 € je Vial gilt für die Abgabe an Arztpraxen.
6)
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